KG und OHG verkaufen: Anteile, Haftung und GmbH & Co. KG
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KG und OHG verkaufen: Anteile, Haftung und GmbH & Co. KG
Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) sind die klassischen Personenhandelsgesellschaften des deutschen Mittelstands. Wer eine KG oder OHG verkaufen will, muss die Besonderheiten der Haftung und der Anteilsübertragung kennen, denn sie unterscheiden sich deutlich von der GmbH.
Haftung: der zentrale Unterschied
Wer eine Personenhandelsgesellschaft verkauft, muss die Haftungsstruktur verstehen, weil sie die Risiken für Käufer und Verkäufer bestimmt.
- OHG-Gesellschafter: persönlich, unbeschränkt, mit Privatvermögen
- Komplementär (KG): persönlich, unbeschränkt, wie OHG-Gesellschafter
- Kommanditist (KG): beschränkt auf die eingetragene Hafteinlage
Bei der OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt. Bei der KG gibt es zwei Rollen: den Komplementär, der unbeschränkt haftet und die Geschäfte führt, und den Kommanditisten, dessen Haftung auf seine Einlage begrenzt ist. Welche Rolle verkauft wird, beeinflusst das Risiko und damit die Verhandlung erheblich.
Verkauf: Anteilsübertragung oder Asset Deal
Wie bei anderen Personengesellschaften gibt es zwei Wege. Beim Anteilsverkauf überträgt der Gesellschafter seinen Mitunternehmeranteil auf den Käufer. Beim Asset Deal werden die einzelnen Vermögenswerte übertragen. Die Übertragung eines Anteils bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Mitgesellschafter, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Anschließend muss der Gesellschafterwechsel im Handelsregister eingetragen werden.
Welcher Weg steuerlich und rechtlich besser passt, hängt vom Einzelfall ab. Die Unterschiede zwischen Asset Deal und Anteilsverkauf sollten vor dem ersten Käufergespräch geklärt sein, weil die Struktur später nur schwer zu ändern ist.
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Die GmbH & Co. KG als Sonderfall
Die GmbH & Co. KG ist die in der Praxis häufigste Form der KG. Hier ist der einzige Komplementär keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Dadurch haftet faktisch niemand mehr persönlich unbeschränkt, weil die GmbH die Haftung trägt. Diese Konstruktion verbindet die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der steuerlichen Flexibilität der Personengesellschaft.
Für den Verkauf bedeutet das eine doppelte Struktur: Übertragen werden sowohl der KG-Anteil als auch die Anteile an der Komplementär-GmbH. Beide Ebenen müssen im Kaufvertrag sauber erfasst werden, und die Übertragung der GmbH-Anteile ist notariell zu beurkunden. Wer eine GmbH & Co. KG verkauft, sollte diese Verzahnung von Anfang an mitdenken, sonst bleibt am Ende eine leere Komplementär-GmbH beim Verkäufer zurück.
Nachhaftung des ausscheidenden Gesellschafters
Ein ausscheidender Gesellschafter einer OHG oder ein Komplementär einer KG haftet für die zum Zeitpunkt des Ausscheidens bestehenden Verbindlichkeiten weiter. Diese Nachhaftung ist nach §160 HGB auf fünf Jahre begrenzt. Für den Verkäufer ist deshalb eine Freistellungsregelung im Kaufvertrag wichtig, mit der ihn der Käufer von künftigen Inanspruchnahmen freistellt.
Sonderbetriebsvermögen: ein häufig übersehener Steuerfaktor
Eine steuerliche Falle, die gerade bei KG und OHG häufig unterschätzt wird, ist das Sonderbetriebsvermögen. Gehört einem Gesellschafter ein Wirtschaftsgut, das er der Gesellschaft überlässt, etwa eine Betriebsimmobilie oder eine Maschine, die er an die KG vermietet, gehört dieses Gut steuerlich zu seinem Mitunternehmeranteil.
Wird der Anteil verkauft, das Sonderbetriebsvermögen aber zurückbehalten, kann das zur Aufdeckung stiller Reserven und zu einer ungeplanten Steuerlast führen. Wer eine Personengesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen verkauft, sollte diesen Punkt zwingend vorab mit dem Steuerberater klären, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Bewertung und Steuer
Die Bewertung folgt dem nachhaltigen Ertrag, ermittelt über das bereinigte Ergebnis und einen branchenüblichen Multiplikator. Wie Käufer dabei vorgehen, beschreibt der Leitfaden zur Unternehmensbewertung im Mittelstand. Steuerlich wird der Gewinn aus dem Verkauf des Mitunternehmeranteils nach §16 EStG behandelt, mit Freibetrag und ermäßigtem Steuersatz ab 55 Jahren.
Fazit
Beim Verkauf einer KG oder OHG entscheiden Haftungsstruktur und Gesellschaftsvertrag über den Weg. Der Anteil wird mit Zustimmung der Mitgesellschafter übertragen und im Handelsregister eingetragen, die Nachhaftung ist auf fünf Jahre begrenzt. Bei der GmbH & Co. KG müssen KG-Anteil und Komplementär-GmbH gemeinsam übertragen werden. Und das Sonderbetriebsvermögen ist der Punkt, an dem die meisten Steuerfallen lauern. Wer diese Themen früh mit Anwalt und Steuerberater klärt, verkauft sicher.
Häufige Fragen: KG und OHG verkaufen
Brauche ich die Zustimmung der anderen Gesellschafter?
In der Regel ja. Die Übertragung eines Anteils an einer KG oder OHG bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Mitgesellschafter, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt. Der Gesellschafterwechsel wird anschließend ins Handelsregister eingetragen.
Wie verkaufe ich eine GmbH & Co. KG?
Sie verkaufen zwei Dinge zugleich: den KG-Anteil und die Anteile an der Komplementär-GmbH. Die Übertragung der GmbH-Anteile ist notariell zu beurkunden. Beide Ebenen gehören in denselben Kaufvertrag, damit keine leere Komplementär-GmbH zurückbleibt.
Was ist Sonderbetriebsvermögen und warum ist es wichtig?
Wirtschaftsgüter im Eigentum eines Gesellschafters, die er der Gesellschaft überlässt, etwa eine vermietete Betriebsimmobilie, gehören steuerlich zum Mitunternehmeranteil. Wird der Anteil verkauft, das Gut aber zurückbehalten, können stille Reserven aufgedeckt werden. Das sollte vorab steuerlich geprüft werden.
Hafte ich nach dem Verkauf weiter?
Für Verbindlichkeiten, die bei Ihrem Ausscheiden bestanden, haften Sie nach §160 HGB bis zu fünf Jahre nach. Eine Freistellung durch den Käufer im Kaufvertrag begrenzt dieses Risiko.





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