Asset Deal: einzelne Wirtschaftsgüter kaufen & Altlasten zurücklassen
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Beim Asset Deal kaufst du nicht die Gesellschaft, sondern erwirbst gezielt ihre einzelnen Wirtschaftsgüter.
Sämtliche nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführten Elemente (inklusive der meisten Altlasten) verbleiben somit beim Verkäufer.
Wir erklären, was beim Asset Deal übertragen wird, wie du Haftungsfallen vermeidest, Kaufpreise abschreibst und wann sich der Asset Deal gegenüber dem Share Deal lohnt.
Was kaufst du beim Asset Deal?
Ein Asset Deal ist der Kauf einzelner Vermögensgegenstände, der sogenannten Assets. Rechtlich ist das ein Kaufvertrag nach § 433 BGB, aber nicht über das Unternehmen als Ganzes, sondern über eine Liste von Gütern. Jedes Wirtschaftsgut wird einzeln übertragen, das nennt sich Einzelrechtsnachfolge.
Diesen Punkt unterschätzen viele: Nach dem Bestimmtheitsgrundsatz muss jedes Gut im Vertrag einzeln bezeichnet oder eindeutig bestimmbar sein.
Eine pauschale Formulierung wie „alle Maschinen" reicht also nicht.
Du brauchst Inventarlisten, Vertragslisten und eine klare Zuordnung. Was nicht auf der Liste steht, geht nicht über. Verbindlichkeiten übernimmst du nur, wenn du sie ausdrücklich mitkaufst.
Der Asset-Deal im Schnellcheck
Gut zu wissen: Beim Share Deal ist das anders. Dort kaufst du die Anteile an der Gesellschaft, und alles bleibt automatisch, wo es ist.
Asset Deal oder Share Deal: worin liegt der Unterschied?
Beim Asset Deal erwirbst du direkt die einzelnen Vermögensgegenstände (z. B. Maschinen, Marken oder Kundenstamm), während die Gesellschaft selbst beim Verkäufer verbleibt.
Beim Share Deal kaufst du hingegen die Gesellschaft als Ganzes über ihre Geschäftsanteile. Damit gehen automatisch alle Verträge, Genehmigungen, Arbeitsverhältnisse und auch sämtliche Verbindlichkeiten der Firma auf dich über.
Daraus folgen zwei Dinge:
- Altlasten: Beim Share Deal erbst du die komplette Vergangenheit der Gesellschaft, beim Asset Deal lässt du sie grundsätzlich zurück.
- Form: Ein GmbH-Share-Deal muss immer notariell beurkundet werden (§ 15 GmbHG). Ein Asset Deal ist grundsätzlich formfrei, solange kein Grundstück und keine GmbH-Anteile dabei sind.
Für wen kommt der Asset Deal überhaupt infrage?
Ob Asset oder Share Deal hängt stark von der Rechtsform und deinem Ziel ab. Bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft (GbR, OHG, e.K.) gibt es keine Anteile, die du kaufen könntest. Der Verkauf läuft praktisch immer als Asset Deal.
Bei einer GmbH, UG oder AG hast du die Wahl. Der Share Deal ist hier der Normalfall, der Asset Deal eher die Alternative, wenn du die Gesellschaft mitsamt Historie gerade nicht willst.
Beim Kauf aus der Insolvenz ist der Asset Deal fast der einzige sinnvolle Weg. Du kaufst die werthaltigen Teile aus der Masse und lässt die Schulden zurück. Ein wichtiger Vorteil: Die Steuerhaftung nach § 75 AO greift beim Erwerb aus der Insolvenzmasse nicht (§ 75 Abs. 2 AO).
Und wenn du nicht das ganze Unternehmen willst, sondern eine Sparte, ein Werk oder eine Produktlinie, ist der Asset Deal das meist genutzte Werkzeug dafür. Die saubere Herauslösung eines Unternehmensteils läuft dann als sogenannter Carve-out.
Haftest du beim Asset Deal für die Altlasten?
Der Asset Deal gilt als der Weg, mit dem du Altlasten im Normalfall zurücklässt. Das stimmt im Grundsatz, aber das Gesetz baut drei Brücken, über die alte Verbindlichkeiten trotzdem zu dir wandern können. Wer sie kennt, kann sie bereits vorab im Vertrag entschärfen.
- § 25 HGB, die Firmenfortführung. Führst du das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma weiter, haftest du nach § 25 HGB für die im Betrieb begründeten Altverbindlichkeiten des Verkäufers. Es gibt nur zwei Auswege: Du trittst unter neuem Namen auf, oder ihr vereinbart einen Haftungsausschluss und lasst ihn ins Handelsregister eintragen (§ 25 Abs. 2 HGB). Eine bloße interne Abrede reicht nicht.
- § 75 AO, die Betriebssteuern. Übernimmst du ein Unternehmen im Ganzen, haftest du nach § 75 AO für bestimmte Betriebssteuern des Verkäufers, vor allem Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Die Haftung ist dreifach begrenzt: nur Steuern seit Beginn des letzten Kalenderjahres vor der Übernahme, nur solche, die innerhalb eines Jahres nach der Betriebsanmeldung festgesetzt werden, und der Höhe nach auf das übernommene Vermögen beschränkt. Die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Verkäufers gehört ausdrücklich nicht dazu.
- § 613a BGB, die Arbeitsverhältnisse. Die Belegschaft kannst du nicht herauspicken. Kaufst du einen Betrieb oder Betriebsteil, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB automatisch mit allen Rechten und Pflichten auf dich über. Die Mitarbeiter haben ein Widerspruchsrecht, und eine Kündigung allein wegen des Übergangs ist unwirksam.
Beachte diese Regeln beim Asset Deal:
- Kläre früh, ob du die Firma fortführst. Wenn ja, vereinbare einen Haftungsausschluss nach § 25 HGB und lass ihn ins Handelsregister eintragen.
- Lass dir eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung geben und sichere die Haftung aus § 75 AO über Freistellung und einen Kaufpreiseinbehalt ab.
- Nimm eine vollständige Mitarbeiterliste in den Vertrag und informiere die Belegschaft form- und fristgerecht (§ 613a Abs. 5 BGB), sonst läuft die Widerspruchsfrist nicht an.
- Verlange Garantien und Freistellungen für alle Verbindlichkeiten, die vor dem Stichtag entstanden sind.
Welche Steuern fallen beim Asset Deal an?
Steuerlich ist der Asset Deal der Grund, warum Käufer und Verkäufer selten dieselbe Struktur wollen. Für dich als Käufer ist er meist ein Vorteil, für den Verkäufer oft ein Nachteil.
Warum der Asset Deal für dich als Käufer attraktiv ist
Weil du bei ihm den Kaufpreis auf die einzelnen erworbenen Wirtschaftsgüter verteilst. Jedes Gut wird mit seinem Verkehrswert angesetzt, und du schreibst es über seine Nutzungsdauer ab (§ 7 EStG). Was über den Substanzwert hinausgeht, ist der Geschäfts- oder Firmenwert. Den schreibst du linear über 15 Jahre ab (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG).
Dieser Step-up ist bares Geld. Der Kaufpreis mindert über die Jahre deinen steuerpflichtigen Gewinn. Bei einer Kapitalgesellschaft summiert sich die Ersparnis über die Laufzeit auf rund 30 Prozent des Kaufpreises, bei einem Personenunternehmen auf bis zu 50 Prozent. Beim Share Deal hast du diesen Effekt nicht, denn Anteile schreibst du nicht ab.
- Zur Umsatzsteuer: Kaufst du das ganze Unternehmen oder einen fortführungsfähigen Teilbetrieb, liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Die ist nach § 1 Abs. 1a UStG nicht umsatzsteuerbar. Kaufst du dagegen nur einzelne Güter ohne fortführungsfähigen Betrieb, wird Umsatzsteuer fällig, die du dir zwar als Vorsteuer zurückholst, die aber erst einmal deine Liquidität bindet.
- Und die Grunderwerbsteuer: Ist eine Immobilie dabei, zahlst du auf ihren Wert Grunderwerbsteuer, je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent (§ 1 GrEStG). Anders als beim Share Deal gibt es hier keine Schwelle und keinen Gestaltungsspielraum, der Immobilienübergang löst die Steuer immer aus.
Warum Verkäufer den Asset Deal oft ablehnen
Der Verkäufer sieht die Steuer natürlich spiegelverkehrt. Verkauft eine GmbH ihre Wirtschaftsgüter, entsteht der Gewinn auf Ebene der Gesellschaft und wird dort mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet, zusammen rund 30 Prozent.
Will der Gesellschafter das Geld privat entnehmen, kommt die Ausschüttung obendrauf. Unterm Strich wird derselbe Gewinn zweimal besteuert. Genau deshalb drängen GmbH-Verkäufer auf den Share Deal, bei dem der Anteilsgewinn nur zu 60 Prozent steuerpflichtig ist oder über eine Holding nach § 8b KStG fast steuerfrei bleibt.
Für einen Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft sieht es milder aus. Hier ist der Asset Deal ohnehin der Normalfall, und der Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG ist begünstigt: Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es einen Freibetrag von 45.000 € und auf Antrag den ermäßigten Steuersatz nach § 34 EStG, einmal im Leben.
Ein Beispiel: Ein Handwerksbetrieb wird verkauft. Der Käufer übernimmt Maschinen für 200.000 €, Fahrzeuge für 80.000 €, das Warenlager für 50.000 € und zahlt 170.000 € für Kundenstamm und Firmenwert. Der Kaufpreis liegt bei 500.000 €. Der Käufer schreibt den Firmenwert mit rund 11.300 € pro Jahr über 15 Jahre ab, die Maschinen über ihre Nutzungsdauer. Der Verkäufer ist 60 Jahre alt und nutzt Freibetrag und ermäßigten Steuersatz nach § 16 und § 34 EStG. Die Mitarbeiter wechseln nach § 613a BGB mit. Für beide Seiten ist der Asset Deal hier die passende Struktur.
Was sind die Vor- und Nachteile des Asset Deals?
Wie läuft ein Asset Deal ab?
Der Ablauf ähnelt jedem Unternehmenskauf, hat aber zwei Besonderheiten: die Kaufpreisallokation und die oft detailreiche Einzelübertragung mit Zustimmungen.
- Bewertung und Kaufpreis. Du ermittelst den Wert der einzelnen Güter und des Firmenwerts als Basis für den Preis.
- Absichtserklärung. Käufer und Verkäufer halten Preis und Struktur unverbindlich in einem Letter of Interest fest.
- Due Diligence. Du prüfst Finanzen, Verträge, Steuern und Personal, mit Fokus auf den zu übertragenden Gütern und den nötigen Zustimmungen.
- Kaufvertrag mit Asset-Listen. Der Vertrag listet jedes Wirtschaftsgut, jeden Vertrag und jede übernommene Verbindlichkeit auf. Hier zählt der Bestimmtheitsgrundsatz.
- Zustimmungen einholen. Vertragspartner, Vermieter und Lizenzgeber müssen der Übertragung zustimmen. Das braucht Zeit und ist der häufigste Verzögerungsgrund.
- Form und Closing. Der Asset Deal ist grundsätzlich formfrei. Ist eine Immobilie dabei, muss der ganze Vertrag notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Zum Stichtag gehen Besitz, Nutzen und Lasten über.
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Häufige Fehler beim Asset Deal:
- Die Firma unbedacht fortführen und dadurch nach § 25 HGB für Altschulden haften
- Wirtschaftsgüter zu pauschal bezeichnen, sodass Teile nicht wirksam übergehen
- Zustimmungen zu Verträgen zu spät einholen und den Closing-Termin reißen
- Die Belegschaft nicht form- und fristgerecht nach § 613a BGB informieren
- Die Kaufpreisallokation dem Zufall überlassen, statt den Step-up steuerlich zu nutzen
- Lizenzen und Genehmigungen übersehen, die neu beantragt werden müssen
Wie lange dauert ein Asset Deal?
Ein kleiner, gut vorbereiteter Asset Deal ist in drei bis sechs Monaten durch. Die Zustimmungen der Vertragspartner sind der Faktor, der ihn gegenüber dem Share Deal verlängern kann, weil du sie nicht erzwingen kannst. Je mehr Kunden-, Liefer- und Mietverträge übergehen sollen, desto mehr Zeit plane ein.
Wann lohnt sich der Asset Deal für dich?
Wenn du ein Einzelunternehmen übernimmst, wenn du aus einer Insolvenz kaufst, wenn die Historie der Zielgesellschaft unklar oder riskant ist, oder wenn du nur einen Teil des Betriebs willst.
Der Share Deal ist im Vorteil, wenn die Gesellschaft eine saubere Historie hat, wenn wichtige Verträge, Lizenzen oder Genehmigungen an der Gesellschaft hängen und beim Asset Deal neu beantragt werden müssten, oder wenn der Verkäufer nur beim Anteilsverkauf mit dem Preis mitgeht.
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Quellen
- § 433 BGB – Kaufvertrag
- § 25 HGB – Haftung bei Firmenfortführung
- § 75 AO – Haftung des Betriebsübernehmers
- § 613a BGB – Rechte beim Betriebsübergang
- § 311b BGB – Beurkundung bei Grundstücken
- § 15 GmbHG – Form der Anteilsübertragung
- § 16 EStG – Veräußerungsgewinn
- § 34 EStG – ermäßigter Steuersatz
- § 7 EStG – Abschreibung, Firmenwert
- § 1 Abs. 1a UStG – Geschäftsveräußerung im Ganzen
- § 8b KStG – Beteiligungsprivileg
- § 1 GrEStG – Grunderwerbsteuer



