Landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen: Recht, Bewertung, Finanzierung

Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen will, steht meist vor einer Hofstelle, die seit Generationen in derselben Hand liegt. Ein Teil der Flächen gehört zum Betrieb, ein größerer Teil ist zugepachtet. Die Maschinen sind abgeschrieben, aber im Einsatz. Die Eltern leben im selben Haus und wollen dort bleiben. Dazu kommen Geschwister, die nicht leer ausgehen sollen, und ein Betriebsergebnis, das die Abfindung nicht ohne Weiteres trägt. Die Übernahme ist deshalb selten eine reine Kaufentscheidung, sondern eine Verbindung aus Erbrecht, Versorgung, Pachtverträgen und Finanzierung.
Für landwirtschaftliche Betriebe gelten dabei eigene Vorschriften im Erbrecht, im Grundstücksverkehr und im Pachtrecht, und ein erheblicher Teil des Einkommens hängt an Förderzahlungen, die an Flächen gebunden sind. Dieser Beitrag ordnet ein, was bei der Übergabe innerhalb der Familie und bei einer Übernahme von außen zu klären ist, wie Flächen, Gebäude, Maschinen und Vieh bewertet werden und welche Wege es zur Finanzierung gibt.
Übergabe in der Familie und Übernahme von außen
In der Praxis läuft die Nachfolge weiterhin überwiegend innerhalb der Familie ab. Eine Untersuchung der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf zur Hofnachfolge in Bayern kam zu dem Ergebnis, dass bei den Betrieben mit geregelter Nachfolge über 95 Prozent an leibliche Kinder gehen. Die Übergabe erfolgt dabei meist unentgeltlich oder gegen Versorgungsleistungen, nicht gegen einen am Markt orientierten Kaufpreis. Welche Punkte dabei unabhängig von der Branche zu regeln sind, beschreibt der Beitrag zur Nachfolge in der Familie.
Gleichzeitig wächst die Zahl der Betriebe ohne Nachfolger in der Familie. Ein Unterrichtsmodul des Forschungsinstituts für biologischen Landbau nennt als häufigsten Grund, dass die Kinder andere berufliche Wege gehen, und berichtet, dass 73 Prozent der Betriebsleitenden über 50 Jahre ohne gefundene Nachfolge sich inzwischen eine außerfamiliäre Lösung vorstellen können. Für Übernehmer von außen ändert sich damit die Ausgangslage grundlegend: Es wird ein Preis verhandelt, der Betrieb muss aus eigener Kraft finanziert werden, und die persönliche Beziehung, die eine Familienübergabe trägt, muss erst entstehen.
Höferecht, Hofübergabevertrag und weichende Erben
In Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gilt die Höfeordnung. Sie sorgt dafür, dass ein Hof im Erbfall ungeteilt auf einen Hoferben übergeht, während die übrigen Erben einen Geldanspruch erhalten. Entscheidend ist der Hofvermerk im Grundbuch. Die Abfindung der weichenden Erben bemisst sich nicht am Verkehrswert, sondern am deutlich niedrigeren Hofeswert, und Altenteilslasten können davon abgezogen werden. Die Reform der Höfeordnung ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten, die Übergangsregelung dazu läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Wer die Nachfolge noch an die neue Rechtslage anpassen möchte, sollte diese Frist beachten.
In den übrigen Bundesländern gilt das allgemeine Erbrecht, teilweise ergänzt um landesrechtliche Sonderregeln für Landgüter. Ohne eine Regelung entsteht im Erbfall eine Erbengemeinschaft, und jeder Miterbe kann grundsätzlich die Auseinandersetzung verlangen. Für einen Betrieb, der auf zusammenhängende Flächen und eine funktionsfähige Hofstelle angewiesen ist, ist das die riskanteste Variante. Welche Folgen eine ungeregelte Nachfolge für ein Unternehmen hat, zeigt der Beitrag dazu, wie sich eine Firma im Erbfall verkaufen lässt.
Der übliche Weg ist deshalb der Hofübergabevertrag zu Lebzeiten. Er wird notariell beurkundet und regelt neben der Übertragung die Versorgung der Übergeber, die Abfindung der Geschwister und Rückforderungsrechte für den Fall, dass der Übernehmer den Betrieb veräußert oder die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Für Hofübergaben gilt ein Kostenprivileg: Der Geschäftswert für die Notar- und Gerichtskosten ist auf höchstens das Vierfache des letzten Einheitswerts begrenzt.
Altenteil und Leibgeding
Altenteil und Leibgeding bezeichnen dasselbe: die Versorgung der Übergeber auf Lebenszeit. Typisch sind ein Wohnrecht an einem Teil des Wohnhauses, Naturalleistungen wie Holz, Strom oder Milch, eine monatliche Geldzahlung als Baraltenteil sowie Pflege- und Betreuungsleistungen im Krankheitsfall. Eine Standardlösung gibt es nicht, weil Hofgröße, Wohnsituation und die Leistungsfähigkeit des Nachfolgers sehr unterschiedlich sind.
Für die Übergeber ist entscheidend, dass diese Rechte dinglich gesichert werden. Ein Versprechen im Vertrag hilft wenig, wenn der Hof später verkauft oder zwangsversteigert wird. Üblich sind deshalb ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit und eine Reallast für die wiederkehrenden Geld- und Sachleistungen. Für den Übernehmer zählt die andere Seite: Das Altenteil ist eine dauerhafte Belastung des Betriebsergebnisses und gehört zusammen mit der Abfindung der Geschwister in jede Finanzierungsrechnung.
Die Rente der Übergeber ist dagegen nicht mehr an die Übergabe gekoppelt. Die Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte wurde rückwirkend zum 9. August 2018 gestrichen. Wer über den Rentenbeginn hinaus weiter wirtschaftet, zahlt allerdings weiterhin Beiträge zur landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Pachtflächen, Zahlungsansprüche und Agrarförderung
In vielen Betrieben liegt der größere Teil der bewirtschafteten Fläche nicht im Eigentum, sondern in Pacht. Diese Verträge sind damit genauso wertbildend wie die eigenen Grundstücke. Bei einer Übergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge regelt § 593a BGB den Übergang: Der Übernehmer tritt anstelle des bisherigen Pächters in den Pachtvertrag ein. Der Verpächter ist unverzüglich zu benachrichtigen und kann außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn die ordnungsmäßige Bewirtschaftung durch den Übernehmer nicht gewährleistet ist. Nach der Rechtsprechung reicht es dafür nicht aus, den Hof an den Nachfolger zu verpachten, es muss zusätzlich eine erbrechtliche Regelung getroffen sein.
Bei einer Übernahme von außen greift diese Vorschrift nicht. Dort muss jeder einzelne Verpächter einem Wechsel zustimmen, und daran entscheidet sich häufig, ob der Betrieb in seiner bisherigen Größe fortgeführt werden kann. Vor der Unterschrift gehört deshalb eine Aufstellung aller Pachtverträge mit Fläche, Pachtzins, Laufzeit und Kündigungsfrist vor, ergänzt um die Frage, wie alt die Verpächter sind und ob Erbfälle anstehen. Landpachtverträge sind nach dem Landpachtverkehrsgesetz in der Regel der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bei der Förderung hat sich die Logik vereinfacht. Zahlungsansprüche als handelbares Recht gibt es seit 2023 nicht mehr. Die Direktzahlungen gehen an den, der die Fläche tatsächlich bewirtschaftet und sie im Sammelantrag anmeldet, in der Regel bis Mitte Mai. Für 2026 nennt der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen für die Einkommensgrundstützung rund 147 Euro je Hektar, dazu kommen die Umverteilungsprämie für die ersten Hektare, die Junglandwirteförderung und die freiwilligen Öko-Regelungen.
Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Der Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke ist nicht frei. Nach § 2 Grundstücksverkehrsgesetz braucht ein solcher Kaufvertrag die Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde, meist beim Landratsamt. Ohne sie wird der Vertrag nicht wirksam vollzogen und die Eintragung im Grundbuch unterbleibt. Die Länder haben Freigrenzen festgelegt, die häufig bei einem Hektar liegen, teils auch darüber. Die Behörde entscheidet innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist, die sich bei weiterem Prüfbedarf verlängern lässt.
Versagt werden kann die Genehmigung vor allem dann, wenn die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet. Das ist der Fall, in dem ein Nichtlandwirt kauft, während ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung benötigt. Für Übernehmer von außen gehört dieser Punkt früh geklärt, weil sich daran entscheidet, ob der Kauf zustande kommt. Daneben besteht ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht, über das eine gemeinnützige Siedlungsgesellschaft in den Vertrag eintreten kann.
Was der Betrieb wert ist
Bei der Bewertung stehen zwei Zahlen nebeneinander. Der Verkehrswert beschreibt, was die einzelnen Vermögenswerte am Markt erzielen würden. Der Ertragswert beschreibt, was der Betrieb aus der Bewirtschaftung erwirtschaften kann. Beide Werte liegen in der Landwirtschaft weit auseinander, weil die Bodenpreise seit Jahren über dem liegen, was sich mit der Fläche verdienen lässt. Bei einer Familienübergabe wird deshalb meist am Ertragswert orientiert, sonst ließe sich der Betrieb nicht fortführen.
Für die Flächen gibt es belastbare Vergleichswerte. Der durchschnittliche Kaufwert für Ackerland in Deutschland lag 2025 nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts bei rund 42.134 Euro je Hektar und damit 1,6 Prozent unter dem Vorjahr. Über alle landwirtschaftlichen Flächen hinweg waren es rund 34.966 Euro je Hektar. Die regionalen Unterschiede reichen von unter 15.000 Euro je Hektar in Brandenburg bis zu Werten über 90.000 Euro in einzelnen westdeutschen Ländern. Für den konkreten Fall ist der örtliche Gutachterausschuss die bessere Quelle als ein Bundesdurchschnitt.
Gebäude werden nach Zustand und Restnutzungsdauer angesetzt. Ein Stall, der auf eine bestimmte Tierzahl und ein bestimmtes Haltungsverfahren zugeschnitten ist, hat nur dann einen nennenswerten Wert, wenn er weiter so genutzt wird, und er kann durch steigende Anforderungen an Haltung oder Emissionen zur Belastung werden. Maschinen werden mit dem Zeitwert bewertet, wobei Alter, Betriebsstunden und anstehende Reparaturen den Ausschlag geben, beim Vieh zählt der Marktwert und bei Milchkühen zusätzlich der Altersaufbau der Herde. In keiner Aufstellung steht der Investitionsstau, obwohl er Teil des Preises ist: Was in den nächsten fünf Jahren ohnehin erneuert werden muss, belastet die Finanzierung von Anfang an.
Finanzierung und steuerliche Besonderheiten
Für die Finanzierung ist die Landwirtschaftliche Rentenbank die wichtigste Adresse. Sie vergibt Förderkredite nicht direkt, sondern über die Hausbank, mit Programmen für Übernahme, Flächenkauf, die Abfindung weichender Erben und spätere Investitionen. Junglandwirte erhalten dabei einen Zinsbonus. Die Rentenbank stellt ihr Förderangebot zum 1. Juli 2026 neu auf, die Konditionen ändern sich regelmäßig mit der Lage am Kapitalmarkt und sollten vor der Planung aktuell abgefragt werden. Dazu kommen Landesförderbanken mit eigenen Programmen und die Junglandwirteförderung aus den Direktzahlungen.
Steuerlich ist die unentgeltliche Übertragung der günstigste Weg. Nach § 6 Abs. 3 EStG führt der Übernehmer die Buchwerte fort, beim Übergeber entsteht kein Aufgabegewinn, die stillen Reserven werden also nicht aufgedeckt. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer greifen die §§ 13a und 13b ErbStG: Die Regelverschonung stellt 85 Prozent des begünstigten Vermögens frei und verlangt eine Behaltensfrist von fünf Jahren, die Optionsverschonung stellt 100 Prozent frei und verlangt sieben Jahre sowie strengere Vorgaben. Wird der Betrieb innerhalb der Frist verkauft oder aufgegeben, entfällt die Verschonung anteilig rückwirkend. Bei der Grunderwerbsteuer ist die Übertragung an Verwandte in gerader Linie befreit.
Wege zur Hofnachfolge ohne Familienbezug
Wer ohne elterlichen Hof einsteigen will, findet Angebote über Hofbörsen und Vermittlungsinitiativen. In Nordrhein-Westfalen arbeitet die Initiative „Hof sucht Bauer“ an der Zusammenführung von abgebenden Betrieben und Interessenten, vergleichbare Angebote gibt es in anderen Ländern und beim ökologischen Anbau. Für Betriebe außerhalb der Landwirtschaft ist die Börse nexxt-change der Industrie- und Handelskammern der übliche Weg, einzelne landwirtschaftliche Angebote finden sich auch dort. Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat mit dem Pilotprojekt „Ackerpreneurs“ ein Angebot aufgelegt, das sich ausdrücklich an außerfamiliäre Nachfolgen und Neugründungen bis 45 Jahre richtet.
Bewährt hat sich ein stufenweiser Einstieg statt eines Kaufs zum Stichtag. Üblich ist eine Anstellung oder Mitarbeit über ein bis zwei Jahre, danach eine Gesellschaft mit dem Übergeber oder eine Pacht des Betriebs mit Kaufoption, und erst am Ende die Übertragung des Eigentums. Das senkt den Kapitalbedarf am Anfang, gibt beiden Seiten Zeit, die Zusammenarbeit zu prüfen, und macht die Nachbarschaft, die Verpächter und die Abnehmer mit dem neuen Namen vertraut. Zu jeder Stufe gehört eine schriftliche Vereinbarung darüber, was passiert, wenn eine Seite aussteigt.
Häufige Fragen
Was kostet die Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs?
Der Betrag hängt davon ab, wie viel Fläche im Eigentum ist, in welchem Zustand Gebäude und Maschinen sind und ob innerhalb der Familie oder von außen übernommen wird. Als Anhaltspunkt für die Flächen dienen die Kaufwerte des Statistischen Bundesamts, bundesweit rund 42.134 Euro je Hektar Ackerland im Jahr 2025, regional zwischen unter 15.000 Euro und über 90.000 Euro.
Bei einer Familienübergabe wird in der Regel nicht der Verkehrswert bezahlt. Dort bestimmen die Abfindung der Geschwister und die Höhe des Altenteils die tatsächliche Belastung, und beides sollte sich aus dem laufenden Betriebsergebnis tragen lassen.
Kann ich einen Hof übernehmen, ohne aus einer Landwirtsfamilie zu kommen?
Das ist möglich und wird über Vermittlungsinitiativen wie „Hof sucht Bauer“, über Hofbörsen und über Förderangebote wie das Pilotprojekt „Ackerpreneurs“ der Rentenbank unterstützt. Voraussetzung ist in der Praxis eine landwirtschaftliche Ausbildung oder vergleichbare Erfahrung, weil sowohl die Verpächter als auch die Genehmigungsbehörde die ordnungsmäßige Bewirtschaftung beurteilen.
Der größte Unterschied zur Familienübergabe liegt in der Finanzierung, weil ein Kaufpreis gezahlt wird und keine stillen Reserven fortgeführt werden. Ein stufenweiser Einstieg über Mitarbeit, Gesellschaft oder Pacht mit Kaufoption senkt diesen Druck.
Was ist ein Altenteil und wie wird es abgesichert?
Das Altenteil, regional auch Leibgeding genannt, ist die Versorgung der Übergeber auf Lebenszeit. Es umfasst meist ein Wohnrecht, eine monatliche Geldzahlung, Naturalleistungen und Vereinbarungen zur Pflege.
Abgesichert wird es über das Grundbuch, üblicherweise durch ein Wohnungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit und eine Reallast für die wiederkehrenden Leistungen. Ohne diese Eintragung bleibt nur ein schuldrechtlicher Anspruch, der bei einem späteren Verkauf des Hofes wenig wert ist.
Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich landwirtschaftliche Flächen kaufe?
Ja, nach § 2 Grundstücksverkehrsgesetz ist die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke genehmigungspflichtig, wobei die Länder Freigrenzen festgelegt haben, die häufig bei einem Hektar liegen. Ohne Genehmigung erfolgt keine Eintragung im Grundbuch.
Versagt wird die Genehmigung vor allem, wenn der Verkauf zu einer ungesunden Verteilung des Grund und Bodens führt, typischerweise beim Kauf durch einen Nichtlandwirt, während ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung benötigt. Zusätzlich kann ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht ausgeübt werden.
Was passiert mit den Pachtverträgen bei der Hofübergabe?
Bei einer Übergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge tritt der Übernehmer nach § 593a BGB in die bestehenden Landpachtverträge ein. Der Verpächter muss unverzüglich benachrichtigt werden und kann außerordentlich kündigen, wenn die ordnungsmäßige Bewirtschaftung nicht gewährleistet ist.
Bei einer Übernahme von außen gilt das nicht. Dort ist für jeden Vertrag die Zustimmung des Verpächters nötig, weshalb die Pachtverträge mit Laufzeit, Kündigungsfrist und Pachtzins vor der Kaufentscheidung vollständig vorliegen sollten.

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