AG verkaufen: Aktienübertragung, Vinkulierung und Steuern
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die Rechtsform der größeren, kapitalmarktnäheren Unternehmen, aber auch viele mittelständische Familienunternehmen sind als nicht börsennotierte AG organisiert. Wer eine AG oder Aktienpakete verkaufen will, trifft auf eine Besonderheit, die den Verkauf gegenüber der GmbH deutlich vereinfacht: Die Übertragung von Aktien ist nicht notariell zu beurkunden.
Gleichzeitig bringt die AG eine anspruchsvollere Governance mit Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung mit, die im Verkaufsprozess berücksichtigt werden muss. Dieser Leitfaden konzentriert sich auf die in der Praxis häufige nicht börsennotierte AG und ordnet die wichtigsten Punkte ein.
Aktien übertragen: einfacher als GmbH-Anteile
Der größte Unterschied zur GmbH liegt in der Form der Übertragung. Während GmbH-Anteile zwingend beim Notar beurkundet werden müssen, ist die Übertragung von Aktien formfrei möglich. Bei Namensaktien geschieht das durch Einigung und Übergabe der Aktienurkunde mit Indossament oder durch Abtretung, bei Inhaberaktien durch bloße Übergabe. Der neue Aktionär wird bei Namensaktien ins Aktienregister eingetragen.
- Notarielle Beurkundung: GmbH-Anteil zwingend, Aktie nicht erforderlich
- Register: GmbH-Anteil Gesellschafterliste, Aktie Aktienregister (Namensaktien)
- Übertragung: GmbH-Anteil Abtretung beim Notar, Aktie Einigung und Übergabe
Vinkulierte Namensaktien: Zustimmung erforderlich
Viele nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, gerade Familien-AGs, arbeiten mit vinkulierten Namensaktien. Vinkulierung bedeutet, dass die Übertragung der Aktien an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist, geregelt in der Satzung. Damit kontrolliert das Unternehmen, wer Aktionär werden kann, ein Schutz gegen unerwünschte Erwerber.
Für den Verkauf heißt das: Vor jeder Übertragung muss geprüft werden, ob die Aktien vinkuliert sind und wer die Zustimmung erteilt, meist der Vorstand oder der Aufsichtsrat. Wird diese Zustimmung verweigert, ist die Übertragung unwirksam. Dieser Punkt gehört deshalb an den Anfang jeder Verkaufsplanung.
Governance: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung
Anders als bei der GmbH, die der Gesellschafter direkt steuert, hat die AG eine zweistufige Leitungsstruktur. Der Vorstand führt die Geschäfte eigenverantwortlich, der Aufsichtsrat überwacht ihn, und die Hauptversammlung der Aktionäre entscheidet über Grundsatzfragen. Wer die Mehrheit der Aktien erwirbt, kontrolliert die Hauptversammlung und damit die Besetzung des Aufsichtsrats, der wiederum den Vorstand bestellt.
Für den Käufer ist deshalb wichtig, nicht nur die Aktien zu erwerben, sondern auch den Übergang in der Leitungsstruktur zu regeln. Bestehende Vorstandsverträge, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und etwaige Stimmrechtsbindungen sind Teil der Due Diligence und der Vertragsverhandlung.
Börsennotierte AG: ein kurzer Hinweis
Bei börsennotierten Aktiengesellschaften gelten zusätzliche Regeln des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Wer bestimmte Schwellen überschreitet, muss dies melden, und ab dem Erreichen der Kontrollschwelle von 30 Prozent der Stimmrechte ist ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre abzugeben. Für die meisten mittelständischen, nicht börsennotierten Aktiengesellschaften spielt das keine Rolle, sollte aber bei einer börsennotierten Gesellschaft früh mit spezialisierten Beratern geklärt werden.
Bewertung und Steuer
Die Bewertung einer AG folgt denselben Methoden wie bei anderen Kapitalgesellschaften: bereinigtes EBIT mal Multiplikator, Ertragswert oder DCF. Wie Käufer dabei vorgehen, zeigt der Leitfaden zur Unternehmensbewertung im Mittelstand. Steuerlich hängt die Behandlung davon ab, wer verkauft.
Verkauft eine Holdinggesellschaft die Aktien, sind 95 Prozent des Gewinns nach §8b KStG steuerfrei. Verkauft eine natürliche Person mit einer Beteiligung von mindestens einem Prozent, greift das Teileinkünfteverfahren. Liegt die Beteiligung im Privatvermögen unter einem Prozent, gilt die Abgeltungsteuer von rund 25 Prozent. Welche Struktur, Share Deal oder in seltenen Fällen Asset Deal, günstiger ist, sollte früh geklärt werden, ebenso die Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal.
Due Diligence bei der AG
Käufer prüfen bei einer AG einige Punkte, die es bei der GmbH so nicht gibt. Dazu gehören das Aktienregister und die Lückenlosigkeit der Aktionärskette, die Satzung samt Vinkulierungsregeln, die Beschlüsse von Hauptversammlung und Aufsichtsrat sowie die Frage, ob alle Einlagen vollständig erbracht sind. Eine saubere Dokumentation dieser Punkte beschleunigt den Verkauf und vermeidet Preisabschläge.
Fazit
Der Verkauf einer AG ist bei der Übertragung einfacher als bei der GmbH, weil keine notarielle Beurkundung nötig ist. Dafür verlangen die Vinkulierung der Aktien, die zweistufige Governance aus Vorstand und Aufsichtsrat und die saubere Führung des Aktienregisters besondere Aufmerksamkeit. Steuerlich bietet die Holdingstruktur den größten Hebel. Wer diese Punkte früh ordnet und die Aktionärskette lückenlos dokumentiert, verkauft seine Aktiengesellschaft geordnet und sicher.
Häufige Fragen: AG verkaufen
Muss der Verkauf von Aktien notariell beurkundet werden?
Nein. Anders als bei GmbH-Anteilen ist die Übertragung von Aktien formfrei möglich, durch Einigung und Übergabe. Bei Namensaktien erfolgt zusätzlich die Eintragung ins Aktienregister.
Was bedeutet Vinkulierung?
Vinkulierte Namensaktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Das schützt die AG vor unerwünschten Aktionären. Vor dem Verkauf muss geprüft werden, ob die Aktien vinkuliert sind und wer die Zustimmung erteilt.
Wie wird der Gewinn aus dem Aktienverkauf besteuert?
Über eine Holding sind 95 Prozent steuerfrei (§8b KStG). Bei einer natürlichen Person mit mindestens einem Prozent Beteiligung gilt das Teileinkünfteverfahren, bei Streubesitz unter einem Prozent im Privatvermögen die Abgeltungsteuer von rund 25 Prozent.
Was ist bei einer börsennotierten AG zu beachten?
Hier gelten Meldepflichten und ab 30 Prozent der Stimmrechte die Pflicht zu einem Übernahmeangebot an die übrigen Aktionäre. Für nicht börsennotierte Gesellschaften ist das nicht relevant. Bei einer börsennotierten AG sollten spezialisierte Berater früh eingebunden werden.

