Apotheke verkaufen: Approbation, Bewertung und Übergabe

Der Verkauf einer Apotheke folgt eigenen Regeln, die es in kaum einer anderen Branche gibt. Wegen des Fremdbesitzverbots darf nur ein approbierter Apotheker eine Apotheke besitzen und führen, das schränkt den Käuferkreis von vornherein ein und beeinflusst sowohl Bewertung als auch Übergabeprozess. Gleichzeitig gehören Apotheken zu den planbarsten und krisensicheren Unternehmensverkäufen, wenn Lage, Kundenstamm und Betriebserlaubnis stimmen.
Dieser Leitfaden erklärt, wer eine Apotheke überhaupt übernehmen darf, wie die Bewertung funktioniert und worauf bei der Übergabe von Konzession, Personal und Warenlager zu achten ist.
Fremdbesitzverbot: wer darf eine Apotheke übernehmen
Nach § 8 Apothekengesetz dürfen Apotheken in Deutschland nur von approbierten Apothekern betrieben werden, die die Betriebserlaubnis persönlich innehaben. Kapitalgesellschaften, Finanzinvestoren oder berufsfremde Käufer sind als Inhaber ausgeschlossen. Erlaubt ist lediglich der Betrieb von bis zu drei Filialapotheken zusätzlich zur Hauptapotheke unter einer Inhaberschaft.
Für Verkäufer bedeutet das: Der Käuferkreis besteht praktisch ausschließlich aus approbierten Apothekern, die entweder erstmals eine eigene Apotheke übernehmen oder ihr bestehendes Filialnetz erweitern wollen. Die zuständige Apothekerkammer und das Gesundheitsamt müssen über den Inhaberwechsel informiert werden, da die Betriebserlaubnis nicht automatisch übergeht, sondern für den neuen Inhaber neu beantragt werden muss.
Bewertung: Rohertrag statt EBITDA-Multiplikator
Apotheken werden traditionell nicht nach dem klassischen EBITDA-Multiplikator bewertet, sondern nach einem branchenspezifischen Verfahren, das sich stark am Rohertrag orientiert, also am Handelsspannen-Ergebnis aus Arzneimittelverkauf. Der Substanzwert, also Warenlager und Einrichtung, wird gesondert ermittelt und zum ideellen Wert addiert.
Zum ideellen Wert addiert werden der Warenlagerwert, meist zum Einstandspreis abzüglich Abschlägen für unverkäufliche oder abgelaufene Ware, sowie der Sachwert von Einrichtung, EDV und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein unabhängiges Apothekenbewertungsgutachten, etwa nach dem Verfahren der Treuhand Hannover, ist bei den meisten Transaktionen üblich und schafft Vertrauen auf beiden Seiten.
Standort und Rx-Anteil als zentrale Werttreiber
Zwei Faktoren beeinflussen den Apothekenwert stärker als fast alles andere. Erstens die Lage: Apotheken in Ärztehäusern, in der Nähe von Kliniken oder mit hoher Fußgängerfrequenz in Innenstadtlage erzielen deutlich höhere Multiplikatoren als Apotheken in schrumpfenden ländlichen Gemeinden ohne Arztpraxis vor Ort. Zweitens der Rx-Anteil, also der Umsatzanteil aus verschreibungspflichtigen Medikamenten: Ein hoher, stabiler Rx-Anteil signalisiert einen treuen Kundenstamm mit wiederkehrendem Bedarf, während ein hoher Freiwahl-Anteil stärker von Laufkundschaft und Wettbewerb durch Drogerien und Onlineapotheken abhängt.
Verkäufer sollten außerdem die E-Rezept-Infrastruktur, Botendienst-Kapazitäten und etwaige Zusatzdienstleistungen wie Impfungen, Medikationsanalysen oder Heimversorgung von Pflegeeinrichtungen dokumentieren, denn diese werden bei modernen Apothekenbewertungen zunehmend als eigenständige Werttreiber berücksichtigt.
Personal und Betriebserlaubnis bei der Übergabe
Das gesamte Apothekenpersonal, PTA, PKA und Approbierte, geht nach § 613a BGB automatisch auf den neuen Inhaber über. Da approbiertes Fachpersonal in vielen Regionen knapp ist, ist die Personalbindung ein entscheidender Werttreiber, ein eingespieltes Team erleichtert dem Käufer den Einstieg erheblich.
Die Betriebserlaubnis selbst ist nicht übertragbar, der Käufer muss beim zuständigen Regierungspräsidium oder der Bezirksregierung eine eigene Erlaubnis beantragen. Dieser Prozess dauert je nach Bundesland mehrere Wochen bis Monate, weshalb er frühzeitig parallel zu den Kaufvertragsverhandlungen angestoßen werden sollte, um Verzögerungen bei der Übergabe zu vermeiden.
Käufergruppen: wer übernimmt Apotheken?
Da approbierte Käufer bundesweit gesucht werden müssen, lohnt sich neben den Nachfolgebörsen der Apothekerkammern auch ein diskretes Inserat auf einem Marktplatz für Unternehmensverkäufe, um die Reichweite über die eigene Region hinaus zu erhöhen.
Häufige Fragen: Apotheke verkaufen
Kann ich meine Apotheke an eine GmbH oder Investoren verkaufen?
Nein. Das Fremdbesitzverbot lässt nur approbierte Apotheker als Inhaber zu. Eine Übernahme durch Kapitalgesellschaften oder branchenfremde Investoren ist rechtlich ausgeschlossen.
Was passiert mit dem Warenlager beim Verkauf?
Es wird gesondert bewertet und meist zum Einstandspreis, abzüglich Abschlägen für nicht mehr verkäufliche oder bald ablaufende Ware, in den Kaufpreis eingerechnet. Eine körperliche Inventur kurz vor Übergabe ist üblich.
Wie lange dauert die Übertragung der Betriebserlaubnis?
Je nach Bundesland und Behörde zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, damit die neue Erlaubnis zum geplanten Übergabetermin vorliegt.
Wie wird der Kaufpreis für eine Apotheke üblicherweise finanziert?
Meist über einen Bankkredit, oft mit Sonderkonditionen für Apothekenübernahmen, da Apotheken als vergleichsweise risikoarme Finanzierungsobjekte gelten. Eigenkapitalanteile von 10 bis 20 Prozent sind üblich.





