Kita verkaufen: Betriebserlaubnis, Bewertung und Übergabe

Thomas
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21.08.2026
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Thomas
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Private Kindertagesstätten in freier Trägerschaft sind ein wachsender Markt, denn viele Kommunen sind auf zusätzliche Betreuungsplätze angewiesen und der Bedarf an frühkindlicher Bildung steigt kontinuierlich. Wer eine Kita verkaufen will, bewegt sich allerdings in einem stark regulierten Umfeld: Betriebserlaubnis, Personalschlüssel und Finanzierungsstruktur unterscheiden sich deutlich von klassischen Unternehmensverkäufen.

Dieser Leitfaden erklärt, wie private Kitas bewertet werden, welche Rolle die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII spielt und wie Personal und Elternschaft beim Trägerwechsel berücksichtigt werden.

Betriebserlaubnis und Trägerwechsel: die zentrale Hürde

Jede Kindertageseinrichtung benötigt eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, die vom zuständigen Jugendamt beziehungsweise Landesjugendamt erteilt wird. Diese Erlaubnis ist an den Träger gebunden und geht bei einem Verkauf nicht automatisch über, ein Trägerwechsel muss beim zuständigen Amt angezeigt und in der Regel neu geprüft werden. Dabei werden unter anderem die persönliche und fachliche Eignung des neuen Trägers, die Finanzierungssicherheit und die Einhaltung der räumlichen und personellen Mindeststandards kontrolliert.

Verkäufer sollten frühzeitig, idealerweise vor Aufnahme konkreter Verkaufsgespräche, das Jugendamt über den geplanten Trägerwechsel informieren und klären, welche Nachweise der Käufer erbringen muss. Eine Kita ohne gesicherte Betriebserlaubnis ist für Käufer praktisch wertlos, da der Betrieb ohne diese Erlaubnis nicht fortgeführt werden darf.

Bewertung: Belegungsquote, Finanzierungsmix und Immobilie

Private Kitas werden meist über einen Ertragswertansatz auf Basis des bereinigten Jahresüberschusses bewertet, ergänzt um eine genaue Analyse der Belegungsquote und der Finanzierungsstruktur, da diese die Stabilität der künftigen Einnahmen bestimmen.

EinrichtungstypTypischer Wert
Kleine Einrichtung, ein Standort, volle Belegung2x bis 3x EBITDA
Etablierte Kita mit Warteliste und stabiler kommunaler Förderung3x bis 4x EBITDA
Mehrere Standorte unter einem Träger4x bis 6x EBITDA
Kitakette mit standardisierten Prozessen und pädagogischem Konzept5x bis 8x EBITDA

Wichtig für die Bewertung ist der Anteil öffentlicher Förderung und Elternbeiträge am Gesamtumsatz, eine hohe Abhängigkeit von jährlich neu zu verhandelnden kommunalen Zuschüssen wird von Käufern als Risiko eingepreist. Auch die Immobiliensituation zählt: Ist die Kita in eigenen Räumen untergebracht oder gemietet, und wie lange läuft ein bestehender Mietvertrag mit der Kommune oder einem privaten Vermieter.

Personalschlüssel und Fachkräftemangel

Der gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel, also das Verhältnis von pädagogischen Fachkräften zu betreuten Kindern, ist einer der größten Kostenblöcke und gleichzeitig ein zentrales Risiko beim Kitakauf. Angesichts des bundesweiten Fachkräftemangels in der frühkindlichen Bildung ist ein stabiles, gut eingearbeitetes Team ein erheblicher Werttreiber. Käufer prüfen genau die Fluktuationsrate, die Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher sowie bestehende Kooperationen mit Ausbildungsstätten oder Fachschulen zur Nachwuchssicherung.

Alle Beschäftigten gehen nach § 613a BGB automatisch auf den neuen Träger über. Eine frühzeitige, transparente Kommunikation an das Team und die Elternschaft reduziert das Risiko von Kündigungen und Verunsicherung rund um den Trägerwechsel erheblich.

Käufergruppen: wer übernimmt private Kitas?

KäufergruppeMerkmale
Kitaketten und private BildungsträgerErweitern ihr Standortnetz durch Zukauf etablierter Einzeleinrichtungen
Angestellte Leitungskräfte der EinrichtungKennen Team, Konzept und Eltern bereits, oft schonendste Nachfolgelösung
Wohlfahrtsverbände und kirchliche TrägerÜbernehmen Einrichtungen zur Erweiterung ihres regionalen Betreuungsangebots
Investoren mit Fokus auf soziale InfrastrukturBauen Portfolios aus mehreren Betreuungseinrichtungen mit stabilen Cashflows auf

Neben der direkten Ansprache von Trägerverbänden lohnt sich für eine breitere, diskrete Käuferansprache ein Inserat auf einem Marktplatz für Unternehmensverkäufe.

Häufige Fragen: Kita verkaufen

Geht die Betriebserlaubnis automatisch auf den Käufer über?

Nein. Ein Trägerwechsel muss beim zuständigen Jugendamt angezeigt werden, das die Eignung des neuen Trägers und die Einhaltung aller gesetzlichen Standards erneut prüft, bevor die Erlaubnis auf den neuen Träger übertragen wird.

Was passiert mit laufenden Betreuungsverträgen der Eltern?

Diese gehen in der Regel im Rahmen der Betriebsübernahme auf den neuen Träger über. Eine frühzeitige, persönliche Information der Elternschaft ist wichtig, um Verunsicherung und mögliche Kündigungen von Betreuungsplätzen zu vermeiden.

Wie wirkt sich eine hohe Abhängigkeit von kommunaler Förderung auf den Kaufpreis aus?

Tendenziell mindernd, da jährlich neu verhandelte Zuschüsse ein Planungsrisiko darstellen. Kitas mit langfristigen Förderverträgen oder einem höheren Anteil an Elternbeiträgen werden von Käufern oft mit einem höheren Multiplikator bewertet.

Wie lange dauert der Verkaufsprozess einer Kita?

Typischerweise 9 bis 18 Monate, unter anderem weil die Prüfung und Genehmigung des Trägerwechsels durch das Jugendamt zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.