Onlineshop verkaufen & bewerten 2026: Was dein Shop wert ist & wie du Käufer findest

28.05.2026
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EBIT beim Firmenverkauf: Was Käufer wirklich bewerten

Beim Firmenverkauf dreht sich fast alles um eine Kennzahl: den EBIT. Er bestimmt, wie Käufer dein Unternehmen bewerten und welchen Preis sie bereit sind zu zahlen. Wir zeigen dir, was dahinter steckt, wie du ihn berechnest und worauf Käufer aktuell achten.

EBIT kurz erklärt

EBIT steht für Earnings Before Interest and Taxes. Übersetzt heißt das so viel wie: Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Gemeint ist damit der operative Gewinn deines Unternehmens, also das, was dein Geschäftsbetrieb erwirtschaftet, bevor Finanzierungskosten und Steuerbelastung ins Spiel kommen.

Warum werden Zinsen und Steuern herausgerechnet?

Weil die Höhe deiner Zinsen davon abhängt, wie du dein Unternehmen finanziert hast. Und weil die Steuerlast davon abhängt, wo dein Betrieb seinen Sitz hat und welche Rechtsform du gewählt hast. Beide Faktoren haben mit der eigentlichen operativen Leistung deines Geschäfts nichts zu tun. Der EBIT blendet sie deshalb bewusst aus.

EBIT vs. Jahresüberschuss, Cashflow und Umsatz

Eine kurze Einordnung, weil die Begriffe gerne durcheinandergeworfen werden: Der EBIT ist nicht dein Jahresüberschuss, nicht dein Cashflow und nicht dein Umsatz. Der Jahresüberschuss ist das Ergebnis nach Abzug von Steuern und Zinsen. Der Cashflow berücksichtigt zusätzlich Investitionen und Veränderungen im Working Capital. Und der Umsatz sagt überhaupt nichts darüber aus, was am Ende hängen bleibt. Der EBIT liegt zwischen diesen Größen.

So berechnest du den EBIT für dein Unternehmen

Um den EBIT zu berechnen, brauchst du deine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Wenn du den EBIT nicht auf Jahresbasis, sondern unterjährig ermitteln willst, arbeitest du besser mit deiner betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) – die bildet deine aktuelle operative Lage genauer ab als der letzte Jahresabschluss. Es gibt zwei Wege, die beide zum selben Ergebnis führen.

Weg 1: Von oben nach unten (Gesamtkostenverfahren)

Du startest bei deinem Umsatz und ziehst Schritt für Schritt alle operativen Kostenpositionen ab:

  • Umsatzerlöse
  • – Materialaufwand (Wareneinsatz, Rohstoffe, Fremdleistungen)
  • – Personalkosten (Gehälter, Sozialabgaben, Boni)
  • – Sonstige betriebliche Aufwendungen (Miete, Versicherungen, Marketing, IT-Kosten, Beratung)
  • – Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
  • = EBIT

Denke daran: Zinsen und Steuern tauchen in dieser Rechnung bewusst nicht auf. Wenn du in deiner GuV Posten wie „Zinsaufwand“ oder „Steueraufwand“ siehst, lässt du sie außen vor. Achte außerdem darauf, dass du außerordentliche Erträge oder Aufwendungen – etwa den Verkauf einer Immobilie oder einen einmaligen Rechtsstreit – separat betrachtest. Solche Einmaleffekte verzerren dein operatives Ergebnis und werden bei einer Unternehmensbewertung ohnehin bereinigt.

Weg 2: Von unten nach oben (vom Jahresüberschuss)

Dieser Weg funktioniert auch umgekehrt. Du nimmst deinen Jahresüberschuss (also den Gewinn, der nach Abzug aller Kosten, Zinsen und Steuern übrig geblieben ist) und rechnest zwei Positionen wieder drauf:

  • + Steueraufwand (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer)
  • + Zinsaufwand (Bankdarlehen, Gesellschafterdarlehen, Leasingzinsen)
  • = EBIT

Diese Methode ist dann hilfreich, wenn dein Jahresabschluss bereits fertig vorliegt und du schnell eine Rückrechnung machen willst. Du brauchst dafür im Grunde nur drei Zeilen aus deiner GuV.

Rechenbeispiel: Handwerksbetrieb mit 1,2 Mio. € Umsatz

PositionBetragUmsatzerlöse1.200.000 €– Materialaufwand420.000 €– Personalkosten390.000 €– Sonstige betriebliche Aufwendungen145.000 €– Abschreibungen65.000 €= EBIT180.000 €

Die 180.000 € sind das operative Ergebnis dieses Betriebs. Nach allen laufenden Kosten – Material, Mitarbeiter, Miete, Versicherung und Abschreibungen – bleiben 180.000 € übrig. Zinsen auf ein laufendes Darlehen und die fällige Körperschaft- oder Einkommensteuer sind in dieser Zahl noch nicht abgezogen. Genau diese 180.000 € sind der Ausgangspunkt, von dem ein Käufer seine Bewertung ableitet.

Was ist ein „Bereinigter EBIT“?

Der EBIT, den du aus deiner GuV abliest, ist erstmal ein Rohwert. In der Praxis genügt er Käufern aber nicht, denn er enthält häufig Verzerrungen, die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb nichts zu tun haben. Deshalb bereinigen Käufer den EBIT. Das bedeutet, sie nehmen Einmaleffekte heraus und passen inhaberbezogene Posten an das Marktniveau an.

Der bereinigte EBIT soll zeigen, was das Unternehmen unter einem neuen Eigentümer nachhaltig erwirtschaften kann. Nicht was es in einem besonders guten oder besonders schlechten Jahr einmal verdient hat. Und nicht unter den besonderen Bedingungen, die du als Inhaber geschaffen hast.

Inhabergehalt als häufigste Verzerrung

Ein typisches Beispiel sind die Gehälter von Inhabern. Viele zahlen sich selbst deutlich weniger als das Marktniveau. Wer sich als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH nur 36.000 € im Jahr auszahlt, obwohl ein angestellter Geschäftsführer in vergleichbarer Position 85.000 € kosten würde, drückt damit seine Personalkosten künstlich nach unten. Der EBIT sieht dadurch höher aus, als er unter normalen Bedingungen wäre. Ein nachsichtiger Käufer erkennt das womöglich und rechnet die Differenz gegen.

Privatausgaben und Einmaleffekte im Unternehmen

Genauso verhält es sich mit anderen Posten. Wenn du deinen privaten PKW über die Firma laufen lässt, eine eigene Immobilie zu einer überhöhten Miete an dein Unternehmen vermietest oder in einem Jahr einen einmaligen Rechtsstreit bezahlen musstest – all das verzerrt den EBIT. Die Bereinigung bringt diese Positionen auf ein Niveau, das für einen Käufer realistisch und nachvollziehbar ist.

Für die Praxis gilt eine wichtige Regel: Jede einzelne Bereinigung muss gegenüber dem Käufer erklärbar und belegbar sein. In der Due Diligence werden genau diese Positionen geprüft. Wer hier kreativ wird und Sondereffekte erfindet, verliert das Vertrauen des Käufers und damit häufig den gesamten Deal.

EBIT-Marge erklärt

Neben dem absoluten EBIT gibt es eine zweite Kennzahl, die Käufer fast immer sehen wollen: die EBIT-Marge. Sie setzt den (bereinigten) EBIT ins Verhältnis zum Umsatz und zeigt damit, welcher Anteil deines Umsatzes als operativer Gewinn übrig bleibt. Die Berechnung ist einfach: Du teilst den (bereinigten) EBIT durch den Umsatz und multiplizierst mit 100.

Für unseren Handwerksbetrieb ergibt das: 180.000 € geteilt durch 1.200.000 € mal 100, also eine EBIT-Marge von 15 Prozent. Von jedem Euro Umsatz bleiben demnach 15 Cent als operativer Gewinn hängen, bevor Zinsen und Steuern abgehen.

Ob 15 Prozent gut oder schlecht sind, lässt sich nur im Branchenvergleich beurteilen:

BrancheTypische EBIT-MargeIT-Dienstleistung / Software15–25 %Handwerk / Produktion8–15 %Einzelhandel / E-Commerce3–8 %Gastronomie / Hotellerie5–12 %Beratung / Agentur12–20 %

EBIT-Multiple: Vom EBIT zum Unternehmenswert

Jetzt wird es konkret. Der EBIT allein sagt noch nichts über den Wert deines Unternehmens aus. Dafür braucht es einen Multiplikator, den sogenannten EBIT-Multiple. Das Prinzip ist einfach: Du nimmst deinen bereinigten EBIT und multiplizierst ihn mit einem branchentypischen Faktor. Das Ergebnis ist der sogenannte Enterprise Value, also der Gesamtwert deines Unternehmens inklusive Schulden.

Warum das Multiplikatorverfahren im Mittelstand Standard ist

Das Multiplikatorverfahren ist bei KMU-Transaktionen im deutschen Mittelstand die mit Abstand häufigste Bewertungsmethode. Es ist schnell anwendbar, transparent und basiert auf realen Marktdaten vergleichbarer Transaktionen. Wer sein Unternehmen auf einer Plattform wie firmenkauf.de anbietet, trifft auf Käufer, die genau mit diesen Multiples rechnen.

Was den Multiplikator nach oben oder unten treibt, hängt von mehreren Faktoren ab. Ein Unternehmen mit einem funktionierenden Management-Team, das auch ohne den Inhaber laufen kann, bekommt einen höheren Multiple als ein Betrieb, der komplett an einer Person hängt. Ein breiter Kundenstamm ist mehr wert als die Abhängigkeit von drei Großkunden. Nachweisbares Wachstum über mehrere Jahre hebt den Faktor, stagnierende Umsätze drücken ihn.

Rechenbeispiel: Vom EBIT zum Kaufpreis

PositionBetragBereinigter EBIT (3-Jahres-Schnitt)180.000 €× Multiplikator (Handwerk, solide)5,2= Enterprise Value936.000 €– Nettofinanzverbindlichkeiten120.000 €= Eigenkapitalwert (dein Preis)816.000 €

In diesem Beispiel liegt der bereinigte EBIT bei 180.000 €, gemittelt über die letzten drei Geschäftsjahre. Multipliziert mit einem Faktor von 5,2 – der für einen soliden Handwerksbetrieb mit stabiler Kundenbasis realistisch ist – ergibt sich ein Enterprise Value von 936.000 €. Davon werden noch 120.000 € Nettofinanzverbindlichkeiten abgezogen. Was übrig bleibt, sind 816.000 € Eigenkapitalwert.

EBIT oder EBITDA: wann brauchst du welche Kennzahl?

Neben dem EBIT wirst du im Kontext von Unternehmensbewertungen fast immer auch auf den EBITDA stoßen. Der Unterschied ist schnell erklärt: Der EBITDA ist der EBIT plus Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Er zeigt also das operative Ergebnis, bevor auch die Abschreibungen abgezogen werden.

  • Nutze den EBIT als Bewertungsgrundlage, wenn du regelmäßig investieren musst – etwa in Maschinen, Fahrzeuge oder Werkzeuge – und die Abschreibungen reale, wiederkehrende Kosten darstellen. Das ist bei den meisten produzierenden Betrieben und Handwerksunternehmen der Fall. Auch wenn ein hoher Investitionsstau besteht, der nach dem Verkauf abgebaut werden muss, bildet der EBIT die Realität besser ab.
  • Nutze den EBITDA als Bewertungsgrundlage, wenn deine wesentlichen Anlagen bereits abgeschrieben sind und kein kurzfristiger Ersatzbedarf besteht. Oder wenn du ein Asset-leichtes Geschäft führst – also Dienstleistung, Beratung oder Software – wo Abschreibungen ohnehin kaum eine Rolle spielen.

Häufige Fragen zum EBIT

Ist EBIT dasselbe wie das Betriebsergebnis?

Im deutschen Rechnungswesen werden die beiden Begriffe häufig synonym verwendet, und für die Praxis bei KMU-Transaktionen kannst du sie gleichsetzen. Streng genommen kann es kleine Abweichungen geben, je nachdem ob außerordentliche Erträge oder Aufwendungen im Betriebsergebnis enthalten sind. Für eine Unternehmensbewertung im Mittelstand spielt dieser Unterschied in aller Regel keine Rolle.

Muss ich den EBIT selbst ausrechnen oder macht das mein Steuerberater?

Den Roh-EBIT kannst du direkt aus deiner GuV oder BWA ablesen, die Zahl steht dort als Betriebsergebnis oder operatives Ergebnis. Die Bereinigung ist allerdings anspruchsvoller und erfordert etwas mehr Konzentration.

Wie viele Jahre EBIT brauche ich für eine seriöse Bewertung?

Mindestens drei Jahre, idealerweise fünf. Käufer wollen Trends erkennen: Steigt der EBIT, stagniert er oder fällt er? Ein einziges Rekordjahr überzeugt niemanden. Der gewichtete Durchschnitt der letzten drei bis fünf Jahre ist der Standard bei Mittelstandstransaktionen.

Kann ein negativer EBIT trotzdem zu einem Verkauf führen?

Ja, das ist möglich, aber über das Multiplikatorverfahren lässt sich dann kein sinnvoller Preis ableiten. Bei negativem EBIT greifen Käufer in der Regel auf den Substanzwert zurück: Was sind die Maschinen, das Inventar, die Kundenbeziehungen, die Marke wert? Oder sie bewerten auf Basis des Umsatzes mit einem deutlich niedrigeren Multiplikator. In beiden Fällen fällt der Kaufpreis erheblich geringer aus als bei einem profitablen Unternehmen.

Was passiert nach der Bewertung – Asset Deal oder Share Deal?

Steht der Unternehmenswert fest, stellt sich die nächste große Frage: Wie wird der Unternehmensverkauf rechtlich strukturiert? Im deutschen Mittelstand sind dabei zwei Wege üblich. Beim Asset Deal kauft der Erwerber einzelne Vermögensgegenstände – Maschinen, Verträge, Kundenstamm, Marken – und lässt Verbindlichkeiten bewusst zurück. Das gibt dem Käufer mehr Kontrolle darüber, was er übernimmt. Beim Share Deal hingegen erwirbt er Anteile an der Gesellschaft selbst, übernimmt also das Unternehmen als Ganzes inklusive aller Rechte und Pflichten. Welche Variante im konkreten Unternehmenskauf besser passt, hängt von steuerlichen, rechtlichen und operativen Faktoren ab – und wird in aller Regel gemeinsam mit einem M&A-Berater und Steuerberater entschieden.