Steuerberaterkanzlei verkaufen: Bewertung, Nachfolge und Übergabe

Thomas
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18.08.2026
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Der Verkauf einer Steuerberaterkanzlei unterscheidet sich in wichtigen Punkten von einem gewöhnlichen Unternehmensverkauf. Käufer müssen berufsrechtlich zugelassen sein, der Mandantenstamm unterliegt der Verschwiegenheitspflicht, und die Bewertung folgt eigenen, branchenüblichen Verfahren statt dem klassischen EBITDA-Multiplikator. Gerade weil viele Kanzleiinhaber altersbedingt zur gleichen Zeit einen Nachfolger suchen, ist der Markt für Kanzleiübernahmen aktuell sehr lebendig.

Dieser Leitfaden erklärt, wie Steuerberaterkanzleien bewertet werden, wer eine Kanzlei überhaupt übernehmen darf und worauf beim Übergang von Mandaten und Personal zu achten ist.

Berufsrechtliche Besonderheiten: wer darf eine Kanzlei übernehmen

Eine Steuerberaterkanzlei darf nur an eine Person oder Gesellschaft übertragen werden, die selbst zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Das bedeutet in der Praxis: Der Erwerber muss als Steuerberater bestellt sein oder die Kanzlei über eine zugelassene Steuerberatungsgesellschaft führen. Eine Übernahme durch berufsfremde Dritte, etwa reine Finanzinvestoren ohne StB-Zulassung, ist nach dem Steuerberatungsgesetz nicht zulässig, wohl aber eine Beteiligung an einer StB-Gesellschaft im gesetzlich erlaubten Rahmen.

Die zuständige Steuerberaterkammer sollte frühzeitig über den geplanten Wechsel informiert werden, insbesondere wenn die Kanzlei als Einzelpraxis geführt wird und der Träger der Zulassung wechselt. Viele Kammern betreiben zudem eigene Nachfolgebörsen, über die Kanzleien und Nachfolger zueinander finden.

Bewertung: Mandantenstamm und Umsatzmultiplikator

Anders als in den meisten anderen Branchen wird eine Steuerberaterkanzlei traditionell nicht über das EBITDA, sondern über den Honorarumsatz bewertet. Als Richtwert dient die von der Bundessteuerberaterkammer veröffentlichte Methode zur Ermittlung des Praxiswerts: Ausgangspunkt ist der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Jahre, der anschließend mit einem Faktor multipliziert wird, der von Mandantenstruktur, Standort, Mitarbeiterbindung und Wachstum abhängt.

MandantenstrukturTypischer Faktor auf den Jahresumsatz
Überwiegend kleine Privatmandate, hohe Fluktuation60 % bis 80 %
Ausgewogener Mix aus Privat- und Firmenmandaten80 % bis 110 %
Stabile, langjährige Firmenmandate mit Zusatzleistungen100 % bis 130 %
Spezialisierung (z. B. internationale Mandate, eigene Digitalisierungsstrategie)120 % bis 150 %

Diese Faustregel ersetzt keine individuelle Bewertung, sie dient aber vielen Kammern, Gutachtern und Banken als anerkannte Orientierung. Wichtig ist zusätzlich die Altersstruktur der Mandanten und die Frage, wie viele Mandate an konkrete Ansprechpartner in der Kanzlei gebunden sind, denn eine hohe Inhaberabhängigkeit senkt den erzielbaren Preis erheblich.

Mandantengeheimnis und Datenschutz beim Verkauf

Ein Steuerberater unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG und § 203 StGB. Das hat eine wichtige Konsequenz für den Verkauf: Mandantendaten und -unterlagen dürfen nicht einfach an den Käufer übergeben werden, ohne dass die betroffenen Mandanten vorher zugestimmt haben. In der Praxis wird deshalb meist ein zweistufiges Verfahren gewählt: Zunächst wird ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die Mandanten der Übertragung zustimmen, anschließend werden die Mandanten aktiv informiert und um ihr Einverständnis gebeten.

Diese Zustimmungsquote ist ein zentraler Risikofaktor für Käufer. Erfahrungsgemäß bleibt der überwiegende Teil der Mandanten bei einem gut kommunizierten Übergang der Kanzlei treu, insbesondere wenn der bisherige Inhaber den Nachfolger persönlich vorstellt und eine Übergangszeit gemeinsam arbeitet.

Käufergruppen: wer übernimmt Steuerberaterkanzleien?

KäufergruppeMerkmale
Angestellte Steuerberater der eigenen KanzleiHäufigste und für Mandanten schonendste Lösung, da bereits bekannt und eingearbeitet
Einzelne BerufskollegenSteuerberater, die eine eigene Kanzlei aufbauen oder ihre bestehende Kanzlei erweitern wollen
Größere Kanzleien und KanzleiverbündeÜberregionale Gruppen und Netzwerke, die durch Zukäufe wachsen und Standorte sichern
Beteiligungsplattformen mit StB-ZulassungInvestorengestützte Steuerberatungsgesellschaften, die im gesetzlich zulässigen Rahmen mehrere Kanzleien bündeln

Eine erste, diskrete Anlaufstelle für die Käufersuche sind die Nachfolgebörsen der Steuerberaterkammern. Ergänzend kann die Kanzlei auch anonym über einen Marktplatz für Unternehmensverkäufe angeboten werden.

Häufige Fragen: Steuerberaterkanzlei verkaufen

Kann ich meine Kanzlei an einen Nicht-Steuerberater verkaufen?

Nein, nicht direkt. Die Führung einer Steuerberaterkanzlei setzt eine eigene Zulassung voraus. Möglich ist eine Beteiligung berufsfremder Personen nur in dem engen Rahmen, den das Steuerberatungsgesetz für Steuerberatungsgesellschaften vorsieht.

Was passiert, wenn ein Mandant der Datenübertragung nicht zustimmt?

Dann darf dessen Mandat nicht auf den Käufer übertragen werden. In der Praxis wird ein solches Mandat entweder vom bisherigen Inhaber übergangsweise weitergeführt oder es endet mit der Kanzleiübergabe. Der Kaufpreis berücksichtigt üblicherweise eine realistisch erwartete Zustimmungsquote.

Wie lange dauert die Übergabe einer Kanzlei?

Üblich sind Übergangszeiten von 1 bis 3 Jahren, in denen der bisherige Inhaber die Mandanten schrittweise an den Nachfolger überträgt und für Rückfragen zur Verfügung steht. Eine zu kurze Übergangszeit erhöht das Risiko von Mandantenverlusten.

Wie wird der Kaufpreis üblicherweise gezahlt?

Häufig in Raten über mehrere Jahre, teilweise gekoppelt an die tatsächliche Mandantenbindungsquote nach der Übergabe. Das reduziert das Risiko für den Käufer und motiviert den Verkäufer, die Übergabe aktiv zu begleiten.